
♿ Barrierefreiheit – digitale Zugänglichkeit bei Life-Balance.Guru
Barrierefreiheit und digitale Zugänglichkeit sind wichtige Qualitätsziele von Life-Balance.Guru. Wir möchten Informationen, Community-Funktionen und digitale Angebote möglichst vielen Menschen zugänglich machen – unabhängig von körperlichen, sensorischen, kognitiven oder technischen Einschränkungen.
Auf dieser Seite informieren wir über unseren aktuellen Umgang mit digitaler Barrierefreiheit, bestehende Einschränkungen, geplante Verbesserungen sowie Kontaktmöglichkeiten, wenn Sie auf eine Barriere stoßen.
Stand: 24. August 2026
1. Betreiber und Geltungsbereich
Diese Information zur Barrierefreiheit gilt für die Website und Plattform Life-Balance.Guru unter https://life-balance.guru/ sowie für die darüber bereitgestellten digitalen Funktionen, soweit sie von Life-Balance.Guru selbst betrieben oder gestaltet werden.
Hierzu gehören beziehungsweise können insbesondere gehören:
- öffentlich zugängliche Informations- und Themenseiten;
- Blog und redaktionelle Inhalte;
- Forum und Community-Funktionen;
- Registrierung, Anmeldung und Benutzerkonto;
- Kontakt- und andere Online-Formulare;
- Katalog- und Präsentationsbereiche;
- Stellenangebote, Veranstaltungen und Bildungsangebote;
- Online-Bestell-, Buchungs- und Zahlungsprozesse, soweit solche Leistungen von Life-Balance.Guru angeboten werden.
Für Inhalte oder externe Systeme unabhängiger Drittanbieter können zusätzlich deren eigene Regelungen und technische Voraussetzungen gelten.
2. Rechtliche Einordnung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, bei denen Verbraucher über Websites oder andere elektronische Angebote Verbraucherverträge anbahnen oder abschließen können.
Das BFSG sieht zugleich eine gesetzliche Ausnahme für Kleinstunternehmen vor, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Als Kleinstunternehmen gilt nach § 2 Nr. 17 BFSG ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt.
Soweit Life-Balance.Guru die Voraussetzungen dieser gesetzlichen Kleinstunternehmensregelung erfüllt und Dienstleistungen anbietet oder erbringt, gelten die Barrierefreiheitsanforderungen des § 3 Abs. 1 BFSG hierfür aufgrund der Ausnahme des § 3 Abs. 3 BFSG nicht verpflichtend.
Unabhängig davon verstehen wir digitale Barrierefreiheit als sinnvolles Qualitätsziel und möchten die Zugänglichkeit der Plattform schrittweise verbessern. Sollte sich die rechtliche oder tatsächliche Einordnung von Life-Balance.Guru ändern, wird diese Information entsprechend überprüft und angepasst.
3. Unser Ziel für digitale Barrierefreiheit
Bei der Weiterentwicklung von Life-Balance.Guru orientieren wir uns an den grundlegenden Prinzipien barrierefreier digitaler Angebote. Inhalte und Funktionen sollen möglichst:
- wahrnehmbar sein, damit Informationen nicht ausschließlich über einen einzigen Sinneskanal vermittelt werden;
- bedienbar sein, auch wenn beispielsweise keine Maus verwendet werden kann;
- verständlich aufgebaut und nachvollziehbar bezeichnet sein;
- robust sein, damit Inhalte möglichst zuverlässig mit unterschiedlichen Browsern, Endgeräten und assistiven Technologien genutzt werden können.
Als technische Orientierung dienen insbesondere die Anforderungen der EN 301 549 für Informations- und Kommunikationstechnik sowie die darin für Websites einbezogenen Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Diese Orientierung bedeutet derzeit jedoch keine Erklärung einer vollständigen Konformität mit EN 301 549, WCAG oder einer bestimmten Konformitätsstufe. Eine vollständige unabhängige Konformitätsprüfung der gesamten Plattform wurde bislang nicht als Grundlage einer solchen Erklärung durchgeführt.
4. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Bei Gestaltung und Weiterentwicklung der Plattform achten wir nach Möglichkeit insbesondere auf folgende Punkte:
- übersichtliche Seitenstrukturen und nachvollziehbare Überschriftenhierarchien;
- verständlich bezeichnete Links, Schaltflächen und Formularelemente;
- ausreichende Lesbarkeit von Texten und Bedienelementen;
- Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder, soweit sinnvoll und möglich;
- eine möglichst konsistente Navigation innerhalb der Website;
- Bedienbarkeit wichtiger Funktionen über Tastatur und andere Eingabemethoden;
- verständliche Fehlermeldungen und Hinweise in Formularen;
- responsives Verhalten auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen;
- eine möglichst zugängliche Gestaltung von Registrierungs-, Anmelde-, Bestell- und Buchungsprozessen;
- schrittweise Verbesserung neuer und bestehender digitaler Inhalte.
5. Derzeit mögliche Barrieren
Trotz unserer Bemühungen können derzeit einzelne Bereiche oder Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei nutzbar sein.
Dies kann insbesondere folgende Inhalte oder Funktionen betreffen:
- ältere PDF- und andere Dokumentdateien, deren Struktur oder Lesereihenfolge für Screenreader nicht vollständig optimiert ist;
- ältere Bilder oder grafische Elemente, bei denen Alternativtexte fehlen oder weiter verbessert werden können;
- Videos, die nicht in allen Fällen über Untertitel, Transkriptionen oder Audiodeskriptionen verfügen;
- einzelne Funktionen von WordPress, Plugins oder eingebetteten Drittanbieterdiensten, deren Barrierefreiheit nicht vollständig von Life-Balance.Guru kontrolliert werden kann;
- einzelne Menüs, Formulare, Dialoge oder Bedienelemente, bei denen die Tastaturbedienung oder Screenreader-Unterstützung weiter verbessert werden kann;
- eingebettete Inhalte externer Plattformen, bei denen die technische Barrierefreiheit vom jeweiligen Drittanbieter abhängt;
- von Nutzern oder externen Partnern eingestellte Inhalte, deren vollständige Barrierefreiheit nicht in jedem Einzelfall gewährleistet werden kann.
Diese Aufzählung ist keine abschließende technische Konformitätsprüfung. Wenn Sie eine weitere Barriere feststellen, freuen wir uns über einen konkreten Hinweis.
6. Schwerpunkte der weiteren Verbesserung
Digitale Barrierefreiheit verstehen wir als fortlaufenden Prozess. Bei zukünftigen Überarbeitungen und neuen Funktionen sollen insbesondere folgende Bereiche berücksichtigt werden:
- Verbesserung der Tastaturnavigation und sichtbarer Fokuszustände;
- Überprüfung von Überschriftenstrukturen, Formularbeschriftungen und ARIA-Informationen;
- Verbesserung von Farbkontrasten und visueller Lesbarkeit, soweit erforderlich;
- weitere Optimierung von Alternativtexten für relevante Bilder;
- schrittweise Verbesserung neu erstellter PDF- und Download-Dokumente;
- Untertitel oder textliche Alternativen für wichtige neue Video- und Audioinhalte, soweit technisch und organisatorisch möglich;
- Überprüfung wichtiger Nutzerwege wie Registrierung, Anmeldung, Kontakt, Bestellung und Buchung;
- regelmäßige Prüfung der Barrierefreiheit bei größeren Änderungen der Website oder Plattformfunktionen.
7. Barrierefreiheit bei Online-Bestellungen und Buchungen
Das BFSG und die Barrierefreiheitsstärkungsverordnung stellen – soweit sie auf eine konkrete Dienstleistung anwendbar sind – besondere Anforderungen an Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Insbesondere sollen relevante digitale Informationen sowie Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.
Diese Grundsätze berücksichtigen wir auch bei der Weiterentwicklung von Bestell-, Buchungs-, Benutzerkonto- und Zahlungsprozessen von Life-Balance.Guru, soweit wir auf deren technische Gestaltung Einfluss haben.
8. Inhalte und Dienste externer Anbieter
Life-Balance.Guru kann externe Inhalte, Videos, Zahlungsdienste, soziale Netzwerke, Partnerangebote, Buchungssysteme oder andere Dienste Dritter verlinken oder technisch einbinden.
Bei solchen externen Angeboten kann Life-Balance.Guru die technische Barrierefreiheit des Drittanbieters nicht vollständig bestimmen. Wenn eine wichtige externe Funktion für Sie nicht zugänglich ist, können Sie uns dennoch informieren. Soweit möglich, versuchen wir eine geeignete Alternative oder einen anderen Zugangsweg aufzuzeigen.
9. Feedback zu Barrieren und alternative Bereitstellung
Wenn Sie auf Life-Balance.Guru eine Barriere feststellen, eine Funktion nicht bedienen können oder einen Inhalt in einer besser zugänglichen Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Hilfreich sind insbesondere folgende Angaben:
- die URL der betroffenen Seite;
- eine kurze Beschreibung der Barriere;
- welche Funktion oder Information Sie erreichen möchten;
- gegebenenfalls verwendetes Gerät, Browser oder assistive Technologie, sofern Sie diese Information mitteilen möchten.
Sie erreichen uns unter:
📧 life.balance.platform@gmail.com
📞 +49 151 52040073
📨 Kontaktformular
Wir prüfen konkrete Hinweise und versuchen, im Rahmen der technischen, rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten eine praktikable Lösung zu finden.
10. Marktüberwachung nach dem BFSG
Soweit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf eine konkrete Dienstleistung Anwendung findet, ist für die Marktüberwachung in Deutschland die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Deutschland
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Website: www.mlbf-barrierefrei.de
Verbraucher können sich dort über ihre Rechte nach dem BFSG informieren und – soweit das BFSG auf das betreffende Produkt oder die betreffende Dienstleistung anwendbar ist – Hinweise beziehungsweise Anträge im Zusammenhang mit Barrieren einreichen.
11. Schlichtung nach dem BFSG
Soweit die Voraussetzungen des BFSG erfüllt sind, kann nach § 34 BFSG außerdem ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz in Betracht kommen.
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Diese Möglichkeit besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen. Unsere freiwillige Information zur Barrierefreiheit begründet keine zusätzlichen gesetzlichen Zuständigkeiten, wenn das BFSG auf eine konkrete Dienstleistung nicht anwendbar ist.
12. Rechtsgrundlagen und technische Orientierung
Weiterführende offizielle Informationen zur digitalen Barrierefreiheit finden Sie insbesondere hier:
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- § 2 BFSG – Begriffsbestimmungen und Kleinstunternehmen
- § 3 BFSG – Barrierefreiheitsanforderungen und Ausnahme für Kleinstunternehmen
- Anlage 3 BFSG – Informationen über Dienstleistungen
- § 12 BFSGV – Allgemeine Anforderungen an Dienstleistungen
- § 19 BFSGV – Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit – Normen und Standards
- Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
13. Aktualisierung dieser Information zur Barrierefreiheit
Diese Seite wurde gegenüber der früheren Fassung umfassend aktualisiert. Sie wird insbesondere überprüft, wenn sich wesentliche Funktionen der Plattform, die rechtliche Einordnung oder relevante Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit ändern.
Letzte Aktualisierung: 24. August 2026
❓ Häufig gestellte Fragen zur Barrierefreiheit
📌 Ist Life-Balance.Guru vollständig barrierefrei?
Eine vollständige Konformität der gesamten Plattform mit EN 301 549 oder einer bestimmten WCAG-Konformitätsstufe wird derzeit nicht erklärt. Life-Balance.Guru arbeitet jedoch schrittweise daran, digitale Barrieren zu reduzieren und wichtige Nutzerwege zugänglicher zu gestalten.
📌 Gilt das BFSG für jede private Website?
Nein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt nicht pauschal für jede Website. Entscheidend ist unter anderem, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden. Außerdem sieht § 3 Abs. 3 BFSG eine Ausnahme für Kleinstunternehmen vor, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.
📌 Welche Unternehmen gelten nach dem BFSG als Kleinstunternehmen?
Nach § 2 Nr. 17 BFSG sind dies Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, die außerdem entweder höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen oder deren Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt.
📌 Was kann ich tun, wenn ich eine Seite oder Funktion nicht benutzen kann?
Bitte schreiben Sie uns an life.balance.platform@gmail.com oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Nennen Sie möglichst die betroffene Seite und beschreiben Sie kurz, welche Barriere auftritt. Wir versuchen, eine praktikable Lösung oder eine alternative Bereitstellung zu finden.
📌 Sind alle PDF-Dateien und Videos barrierefrei?
Das können wir derzeit nicht für sämtliche bestehenden Inhalte garantieren. Insbesondere ältere Dokumente oder Videos können noch Barrieren enthalten. Neue und wichtige Inhalte sollen schrittweise besser zugänglich gestaltet werden.
📌 Kann ich einen Inhalt in einem anderen Format erhalten?
Wenn Sie einen bestimmten Inhalt aufgrund einer Barriere nicht nutzen können, kontaktieren Sie uns bitte. Soweit technisch und organisatorisch möglich, versuchen wir eine geeignete alternative Form bereitzustellen.
📄 Diese Information zur Barrierefreiheit ist Teil des zentralen Bereichs „Website-Regeln und Richtlinien“ von Life-Balance.Guru.
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